BU Versicherung
für Piloten und Flugschüler

LoL Versicherung

Die Höhe der Loss of Licence Versicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer ausreichend hoch abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für normale Berufe, sondern natürlich auch für die BU-Versicherung von Piloten und Flugschülern, der sogenannten Loss of Licence Versicherung.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung soll der Einkommensausfall bei einem Lizenzverlust und einer damit einhergehenden Fluguntauglichkeit abgefedert werden.
Aus diesem Grund muss die Höhe der LoL Versicherung entsprechend dem zu erwarteten Verdienstausfall gewählt werden. Ein guter Richtwert hierfür sind ungefähr 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Die Höhe der BU-Rente soll jedoch das letzte Einkommen nicht übersteigen.

Die meisten Versicherer die in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Loss of Licence Klausel anbieten, begrenzen die Höhe der versicherten Fluguntauglichkeitsrente jedoch auf eine Rente von höchstens 2000 bis 2500 Euro monatlich.
Zudem gibt es in den meisten Angeboten der BU-Versicherung für Piloten und Flugschüler gefährliche Ausschlüsse, die es im Leistungsfall dem Versicher ermöglichen, die Zahlung der Fluguntauglichkeitsrente zu verweigern.
Ein Flugschüler oder Pilot sollte unbedingt darauf achten, dass ein Angebot für die Loss of Licence Versicherung solche Ausschlüsse nicht enthält.
Schränkt eine Flugunfähigkeitsklausel den Versicherungsschutz zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel ein oder beschränkt den Versicherungsschutz auf bestimmte Arbeitgeber, ist dies bestimmt keine Klausel zum Vorteil des Versicherten. Das Gleiche gilt, wenn psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Ein Pilot tut gut daran, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer solchen Loss of Licence Klauseln zu vermeiden.
Gern prüfen wir Ihre LoL-Versicherung oder Angebote auf Deckungslücken.

Pilot und Flugschüler
Berufsunfähigkeits­versicherung wie hoch?

Eine ausreichende Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente kann angenommen werden, wenn ungefähr 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdeckt werden.
Vereinbart der Pilot oder Flugschüler eine zu geringe BU-Rente in seiner LoL Versicherung, entsteht im Fall des Verlusts der Tauglichkeitsklasse und dem damit verbundenen Lizenzverlust eine Versorgungslücke.

Unser Angebot beinhaltet nicht nur eine hervorragende Fluguntauglichkeitsklausel, sondern ermöglicht es auch höhere Renten bei Lizenzverlust abzuschließen. Die versicherte BU-Rente bei Lizenzverlust sollte jedoch nicht über 70 Prozent des letzten Nettogehaltes liegen.

Ihr Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Pilot oder Flugschüler können Sie hier anfordern:
Angebot anfordern