Oft weiß ein junger Flugschüler oder Pilot überhaupt nicht, wie viel seine Arbeitskraft wert ist.
Dies liegt jedoch nicht daran, dass man nicht weiß wie viel man verdient, sondern viel mehr daran, dass man normalerweise nicht hochrechnet, welche enorme Summe im Laufe eines Arbeitslebens durch die Erwerbstätigkeit zusammenkommt.
Geht man einmal davon aus, dass ein 25 Jahre alter Flugzeugführer ein Gehalt von 5000 Euro monatlich verdient und bis zum 65. Lebensjahr arbeitet, sieht die Rechnung wie folgt aus:
Jahre bis zum vereinbarten Arbeitsalter: 40
Monatseinkommen: 5000 Euro
Einkommen bis zum Erreichen der Altersgrenze: 40 x 12 x 5000 = 2.400.000 Euro
Diese Berechnung berücksichtigt keine Gehaltssteigerungen!
Geht man jetzt noch von einer Gehaltssteigerung von 2 Prozent jährlich aus ergibt sich die enorme Summe von 3.624.118,99 Euro, die der Pilot während seiner aktiven Dienstzeit verdient.
Verliert ein Pilot aus gesundheitlichen Gründen die Tauglichkeitsklasse und damit die Lizenz, gehen hiermit in der Regel große Einbußen beim Einkommen einher.
Wenn ein Wechsel des Berufs nicht möglich ist und keine anderen hohen finanziellen Reserven vorhanden sind, besteht das Risiko sehr hoher finanzieller Lücken.
Von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bekommt ein Flugschüler oder ein Pilot im Regelfall keinerlei Leistung!
Wie bereits oben beschrieben erwirtschaftet ein Pilot während seines Arbeitslebens mehrere Millionen Euro.
Das Nichtbestehen des Medicals aus gesundheitlichen Gründen kommt häufiger vor, als angenommen wird.
Der Verlust der Tauglichkeitsklasse und der damit einhergehende Lizenzverlust kann jeden Flugzeugführer in jedem Alter treffen.
Damit ist die weitere berufliche Karriere des Piloten normalerweise beendet.
Vor einem Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen kann sich ein Flugschüler oder Pilot nicht schützen, wohl aber vor den damit verbundenen finanziellen Folgen, indem er eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer guten Loss of Licence abschließt.
Auch die Frage, wann eine Loss of Licence Versicherung abgeschlossen werden sollte, ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Flugschüler abzuschließen. Spätestens aber mit dem Beginn der ersten Arbeitsstelle sollte der Pilot jedoch eine Loss of Licence Versicherung abschließen.
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