Je nachdem von welcher Versicherungsgesellschaft der Flugschüler oder Pilot ein Angebot für eine Loss of Licence Versicherung vorliegen hat, gibt es Unterschiede bis zu welcher Höhe die Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung maximal abgeschlossen werden kann.
Teilweise wird hierbei auch noch unterschieden, ob es sich bei dem Flugzeugführer um einen Flugkapitän oder First Officer handelt.
Die meisten Angebote von Versicherern, die überhaupt eine LoL-Klausel in der BU Versicherung anbieten, beschränken die Höhe der maximal versicherbaren Rente bei Fluguntauglichkeit auf einen Betrag von 2000 bis 2500 Euro monatlich.
Neben der Beschränkung auf eine relativ geringe Höhe der versicherbaren BU-Rente beinhalten die Loss of Licence Klauseln der meisten Versicherer für den Piloten sehr nachteilige Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
Diese Einschränkungen können sich bei einem Lizenzverlust im Leistungsfall als fatal erweisen, da der Versicherer dann die Leistung verweigern kann.
Unser Angebot beinhaltet nicht nur eine hervorragende Fluguntauglichkeitsklausel, sondern ermöglicht es auch höhere Renten bei Lizenzverlust abzuschließen. Die versicherte BU-Rente bei Lizenzverlust sollte jedoch nicht über 70 Prozent des letzten Nettogehaltes liegen.
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Da die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Piloten und Flugschüler eine der wohl existenziell wichtigsten Absicherungen ist, muss darauf geachtet werden, dass die Fluguntauglichkeitsklausel genau auf den Bedarf dieser Berufe abgestimmt ist.
Ihr Angebot für die LoL-Versicherung