Die Pilotenversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Flugzeugführer und Cockpitpersonal.
Man kennt sie auch unter den Namen Loss of Licence Versicherung oder LoL-Versicherung.
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht auf den Bedarf eines Piloten abgestellt.
Ein Flugzeugführer benötigt eine Pilotenversicherung.
Dies ist eine BU-Versicherung mit einer besonderen Vereinbarung für Cockpitpersonal.
Was die Pilotenversicherung von der normalen BU-Versicherung unterscheidet, ist die besondere Vereinbarung, die auf die speziellen Anforderungen des Cockpitpersonals ausgerichtet ist.
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuüben.
Dieser Zustand muss für sechs Monate bestanden haben und voraussichtlich dauernd fortbestehen.
Allerdings kann ein Flugzeugführer auch bei einer Erkrankung, wegen der er das Medical nicht mehr besteht und daraufhin die Tauglichkeitsklasse und die Fluglizenz verliert, seinen Beruf zumindest theoretisch noch zu mehr als 50 Prozent ausüben.
Somit wäre der Pilot nach den Bedingungen einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berufsunfähig und könnte keine Leistung in Anspruch nehmen.
Die Pilotenversicherung ist eine BU-Versicherung, die um eine Sondervereinbarung für Cockpitpersonal erweitert ist.
In dieser Sondervereinbarung wird vertraglich vereinbart, dass der Pilot bereits dann als fluguntauglich gilt, wenn er die Lizenz beziehungsweise die Tauglichkeitsklasse eins aus gesundheitlichen Gründen verliert.
Dies ist ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein Flugzeugführer auch eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, wenn nach den normalen Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung noch gar keine Berufsunfähigkeit vorläge.
Aber auch bei der Pilotenversicherung gibt es große Unterschiede.
Es existieren am Markt Pilotenversicherungen mit gefährlichen Fluguntauglichkeitsklauseln, die sich im Leistungsfall als mehr als trügerisch herausstellen.
Diese Absicherungen beinhalten zwar eine Loss of Licence Klausel, die den Piloten vermeintlich bei einem Lizenzverlust schützt, jedoch sind hierin Ausschlüsse und Einschränkungen des Versicherungsschutzes enthalten, die es der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht, die Leistung bei Lizenzverlust aus vielerlei Gründen zu verweigern.
Deshalb muss ein Flugzeugführer darauf achten, dass in seiner Pilotenversicherung eine hervorragende Loss of Licence Klausel enthalten ist.
Eine LoL-Versicherung, die nicht bedarfsgerecht ist und den Piloten in einer trügerischen Sicherheit wägt, ist im Zweifelsfall so gut wie keine Absicherung.
Gerne überprüfen wir Angebote für die Pilotenversicherung, die Ihnen bereits vorliegen und Ihre bestehenden Pilotenversicherung auf Deckungslücken und Schwachstellen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Eine hervorragende Pilotenversicherung muss die folgenden Punkte vollumfänglich erfüllen:
Fluguntauglichkeitsklausel
Verlust Tauglichkeitsklasse versichert
explizit Tauglichkeitsklasse versichert
Lizenzverlust muss versichert sein
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Verzicht auf konkrete Verweisung
Psyche mitversichert
verkürzter Prognosezeitraum
Arbeitgeberwechsel unproblematisch
keine Beschränkung auf Vollzeitstelle
Nur, wenn diese Kriterien in der Vereinbarung für Cockpitpersonal enthalten sind, kann der Flugzeugführer sicher sein, eine hervorragende Pilotenversicherung zu haben.
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