Möchte ein Pilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollte er einige wichtige Hinweise beachten.
Eine normale BU-Versicherung ist für Flugzeugführer absolut ungeeignet, da sie nicht auf die Besonderheiten des Berufs abgestimmt ist.
Betrachtet man, wie in der Regel der Abschluss einer Loss of Licence Versicherung (LoL) vonstattengeht, finden sich meist die nachfolgenden Szenarien.
Oft liegen bereits Angebote von Vermittlern oder Versicherungsvertretern vor.
Betrachtet an sich diese Angebote genauer, stellt sich oft heraus, dass diese zur Absicherung des Risikos Lizenzverlust bzw. Fluguntauglichkeit nicht ausreichend oder sogar völlig unzureichend für den Piloten sind.
Es zeigt sich, dass es bei gegen Berufsunfähigkeit versicherten Flugzeugführern in Deutschland drei unterschiedliche Gruppen gibt.
In der ersten Gruppe finden sich Flugzeugführer, die einen qualifizierten Vermittler gefunden haben, der sich in der Thematik des Risikos Fluguntauglichkeit auskennen und sich hierüber ausreichend informiert haben.
Diese Vermittler werden dementsprechend auch den zum Abschlusszeitpunkt besten Versicherungsschutz anbieten.
Eine wirklich gute Fluguntauglichkeitsversicherung bieten jedoch nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften an.
Hinzu kommt, dass diese Loss of Licence Versicherung auch nicht von allen Vermittlern angeboten werden kann.
Eine weitere Gruppe ist diejenige, in der der versicherte Pilot eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und die eine Fluguntauglichkeitsklausel enthält. In dieser Gruppe stellt man häufig fest, dass die BU-Versicherung zwar eine Loss of Licence Klausel enthält, diese aber den Bedarf des Versicherten nicht hinreichend abdeckt.
In dieser Gruppe kommt der Pilot meist erst im Leistungsfall zu der Erkenntnis, dass seine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fluguntauglichkeitsklausel ihn nicht ausreichend schützt.
Diese Flugzeugführer befinden sich in einer trügerischen Sicherheit.
Die dritte vorzufindende Gruppe ist die wohl am schlechtesten beratene. In dieser Gruppe finden sich Versicherte, die eine normale BU-Versicherung bei einem Vermittler abgeschlossen haben, der sich mit der speziellen Problematik des Berufs Pilot nicht auskennt oder dem es im schlimmsten Fall nur um den Abschluss eines Vertrages ging.
Der versicherte Flugzeugführer hat in diesem Fall zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch deckt diese nicht das Risiko Loss of Licence bzw. Verlust der Tauglichkeitsklasse ab. In diesem Fall ist die Fluguntauglichkeit gar nicht versichert.
Natürlich kann der Abschluss einer solch ungeeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung auch daran liegen, dass es sich bei dem Vermittler um einen abhängigen Versicherungsvertreter handelt, der lediglich die Angebote "seiner" Versicherungsgesellschaft verkaufen darf und muss.
Wir überprüfen gerne Ihnen vorliegende Angebote oder Ihre bestehende Loss of Licence Versicherung auf mögliche Schwachstellen und Fallstricke.
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