In unserer täglichen Praxis begegnen uns oft Fälle, in den ein Pilot zwar über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, diese aber auch sehr oft nur einen unzureichenden Versicherungschutz bietet.
Im schlimmsten aller Fälle ist der Flugzeugführer nur mit einer normalen BU-Versicherung ausgestattet, die ihm bei einem Lizenzverlust den denkbar schlechtesten Schutz bietet.
Etwas besser sieht es aus, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, die eine Loss of Licence Klausel beinhaltet.
Doch auch hiermit ist nicht sichergestellt, dass es sich um eine Absicherung handelt, die den Bedarf eines Piloten auch so abdeckt, wie es bei einem Lizenzverlust notwendig ist.
Die Pilotenversicherung, die zwar eine LoL-Klausel enthält, den Versicherungsschutz jedoch durch viele Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen quasi durch die Hintertür wieder aushebelt, ist mit Sicherheit nicht die erste Wahl für einen Flugzeugführer.
Auch dies sehen wir leider immer wieder in unserer täglichen Arbeit. Ein Pilot hat eine Fluguntauglichkeitsversicherung, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch eine Loss of Licence Klausel enthält.
Bei genauer Betrachtung genau dieser Fluguntauglichkeitsklausel stellt sich jedoch oft heraus, dass sie sehr viele Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen enthält, die dem Piloten beim Abschluss nicht bewusst waren.
Kommt es zum Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen, passiert es nicht selten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ablehnt, obwohl doch eine Loss of Licence Klausel vereinbart war.
Der Versicherer beruft sich in dann auf vertraglich vereinbarte Ausschlüsse oder Einschränkungen im Versicherungsschutz.
Die Folge ist, dass der Flugzeugführer trotz einer Pilotenversicherung keine Zahlung aus seiner Versicherung erhält und obwohl er seinen Beruf wegen des Lizenzverlustes nicht mehr ausüben darf ohne finanzielle Absicherung dasteht.
Leider trifft dieses Schicksal nicht wenige Piloten, die eine Pilotenversicherung in dem Glauben abgeschlossen haben, sich gegen den Verlust der Tauglichkeitsklasse abgesichert zu haben.
Der gute Glaube, man wäre durch eine vermeintlich gute Pilotenversicherung abgesichert, erweist sich dann leider allzu oft als Irrglaube.
Eine Prüfung vorliegender Angebote oder einer bestehenden Pilotenversicherung durch einen Fachmann ist aus diesen Gründen sinnvoll.
Ein Pilot sollte die Überprüfung von Angeboten oder bestehender Loss of Licence Versicherungen keinesfalls einem beliebigen Vermittler anvertrauen.
Sehr viele Vermittler sind in der Absicherung von Piloten schlichtweg nicht informiert genug, um die Problematik und Thematik dieser Berufsgruppe ausreichend zu kennen.
Als langjähriger Experte in der Pilotenversicherung und Flugschülerversicherung sind wir in der Lage, die Fallstricke falscher oder unzureichender Absicherungen zu erkennen und darauf hinzuweisen.
Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
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