Pilotenversicherung

BU-Versicherung mit Einmalzahlung für Flugschüler und Piloten

Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung
Summenversicherung für Piloten

Ein Pilot hat die Möglichkeit, eine Loss of Licence Versicherung als Summenversicherung mit einer Einmalzahlung bei Lizenzverlust abzuschließen.
Diese Form der Lizenzverlustversicherung findet man häufig in Angeboten ausländischer Berufsunfähigkeitsversicherungen für Piloten.
Es gibt jedoch auch Anbieter, die die LoL-Versicherung mit einer Einmalzahlung auch in Deutschland vertreiben.

In Deutschland hat sich jedoch die Loss of Licence Versicherung durchgesetzt, die bei Verlust der Lizenz eine monatliche Rente auszahlt.
Diese Art der Berufsunfähigkeitsversicherung hat deutliche Vorteile für den Piloten gegenüber der Variante mit Einmalzahlung.
Auf diese Vorteile wird weiter unten eingegangen.

Ist die Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung als Summenversicherung sinnvoll?

Beworben wird die LoL-Versicherung mit Einmalzahlung mit zunächst einmal gut klingenden Aussagen, die man sich als Pilot jedoch sehr genau ansehen sollte.
Eine Werbeaussage lautet beispielsweise:
"Verkehrsflugzeugführer sind dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt. Solange Sie als Pilot lediglich fluguntauglich und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden."
Diese Aussage ist insofern richtig, als der Beruf Flugzeugführer selbstverständlich ein hohes Risiko eines Lizenzverlustes mit sich bringt. Ebenfalls richtig ist, dass eine reine Fluguntauglichkeit in der Regel keine Berufsunfähigkeit nach der gesetzlichen Definition des Versicherungsvertragsgesetzes darstellt.
Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass eine Verweisung auf jede andere Tätigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehen werden kann. Es handelt sich hierbei um die abstrakte Verweisung.

Dennoch erfährt der Pilot durch diese Werbeaussage für die Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung nicht die ganze Wahrheit.
Die obige Aussage zur Fluguntauglichkeit und Berufsunfähigkeit eines Flugzeugführers bezieht sich allein auf den Paragrafen 172 des Versicherungsvertragsgesetzes zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Weiterhin wird mit dieser Werbeaussage lediglich eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne jegliche Leistungsverbesserungen, wie den Verzicht auf die abstrakte Verweisung abgestellt.
Hierzu muss man wissen, dass es so gut wie keine Angebote für die Berufsunfähigkeitsversicherung mehr gibt, die nicht auf die abstrakte Verweisung verzichten.

Hat ein Pilot eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine Sondervereinbarung bei Lizenzverlust oder dem Verlust der Tauglichkeitsklasse abgeschlossen, trifft die Aussage zur LoL-Versicherung mit Einmalzahlung zu, dass eine Fluguntauglichkeit normalerweise keine Berufsunfähigkeit darstellt.
Jedoch genau aus diesem Grund gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Sondervereinbarungen für Piloten, die eine Berufsunfähigkeit bereits bei Lizenzverlust oder Verlust der Tauglichkeitsklasse anerkennen. Diese Loss of Licence Versicherungen versichern den Verkehrspiloten auch bei Lizenzverlust bzw. dem Verlust der Tauglichkeitsklasse.
Obwohl die Werbeaussage für die LoL-Versicherung mit Einmalzahlung nicht falsch ist, wird ein Pilot hierdurch trotzdem zumindest nicht vollkommen ausreichend informiert.

Zusätzlich werden als Vorteile dieser Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung Argumente wie die folgenden aufgeführt:
"Verzicht auf die abstrakte Verweisung!"
Dieses Verkaufsargument kann nicht wirklich punkten. Eine gute Loss of Licence Versicherung verzichtet bei Piloten sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung.
"Einmalzahlung - keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann!"
Zu diesem Argument ist zu sagen, dass der Pilot bei einer guten Loss of Licence Versicherung mit Rentenzahlung die Rente nur dann entfällt, wenn die Tauglichkeitsklasse wiedererlangt wird. Doch wie wahrscheinlich ist dieser Fall?
"Einheitlicher Beitrag für Mann und Frau. Als Risikobeitrag wird dieser jeweils altersabhängig festgesetzt."
Ein einheitlicher Beitrag für Frauen und Männer ist kein Verkaufsargument, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Viel interessanter ist die Aussage, dass der Beitrag altersabhängig festgesetzt wird.
Der Beitrag der Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung steigt nämlich ab einem gewissen Alter extrem!

Was ein Pilot in der Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung absichern kann

In der LoL-Versicherung mit Einmalzahlung kann eine einmalige Zahlung bei Fluguntauglichkeit versichert werden. Diese Einmalzahlung kann bis zum fünffachen Jahresgehalt vereinbart werden.
Weiterhin kann eine Todesfallleistung vereinbart werden, sowie ein zusätzliches Tagegeld.

Was ist jedoch wirklich in der Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung abgesichert? In dieser LoL Versicherung ist die vollständige Berufsunfähigkeit beziehungsweise die Loss of Licence des Piloten versichert.
Außerdem ist der vollständige Verlust beziehungsweise Beeinträchtigungen von Augen, Stimme, Gehör und bestimmter Gliedmaßen durch Unfall und Krankheit versichert.

Schaut man sich jedoch die Versicherungsbedingungen der LoL Versicherung mit Einmalzahlung genau an, zeigen sich schnell die Schwächen dieser Absicherung.
In den Versicherungsbedingungen wird dies auszugsweise so formuliert:
"2.2 Leistung bei dauernder Berufsunfähigkeit/Loss of Licence 1: Dauernde Berufsunfähigkeit/Loss of Licence liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall (Ziffer 1.4) oder Krankheit (Ziffer 1.5) auf Dauer vollständig außerstande 1 ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden."
Hierzu muss man wissen, dass die Rechtsprechung als voraussichtlich dauernd einen Zeitraum von drei Jahren betrachtet!
Naturgemäß ist es für einen Arzt schwer, eine Diagnose über einen solch langen Zeitraum zu stellen.
Hier liegt bereits die erste Hürde zur Erlangung der Leistung aus der Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung.

Der Verlust des Augenlichts wird in der Fluguntauglichkeitsversicherung mit Einmalzahlung wie folgt definiert:
"2.2.2 Leistung bei Verlust des Augenlichts:
Ständiger und unwiederbringlicher Verlust des Augenlichts liegt
▪ in beiden Augen vor, wenn die versicherte Person mit ihrem Namen im Register für Blinde an ihrem gewöhnlichen Wohnsitzland steht.
▪ in einem Auge vor, wenn der Grad des Augenlichts 3/60 oder weniger auf der Snellen Skala beträgt (dies bedeutet, dass der Versicherte nur 0,91 Meter statt 18,28 Meter weit sieht)"

Um eine Leistung aus der LoL Versicherung mit Einmalzahlung zu erhalten, muss der Pilot also im Blindenregister eingetragen sein.

Ähnliches gilt für den Verlust der Sprache oder des Gehörs. Die Versicherungsbedingungen der LoL Versicherung mit Einmalzahlung sagen hierzu:
"2.2.3 Leistung bei Verlust der Sprache oder des Gehörs:
Verlust der Sprache oder des Gehörs liegt vor, wenn dies dauerhaft, vollständig und unwiederbringlich gegeben ist
.
Der Pilot muss taub oder stumm sein, damit die Leistung gezahlt wird!

Ausführlichere Informationen zur Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung.

Gefährliche Ausschlüsse der Loss of Licence mit Einmalzahlung

Der häufigste Grund weshalb ein Pilot fluguntauglich wird, liegt in einer psychischen Erkrankung.
Genau diese sind jedoch sowohl in der LoL-Versicherung mit Einmalzahlung, als auch bei den meisten anderen Loss of Licence Versicherungen ausgeschlossen.
Eine gute Fluguntauglichkeitsversicherung leistet jedoch auch dann, wenn der Pilot die Tauglichkeitsklasse aufgrund einer psychischen Erkrankung verliert.
Selbstverständlich ist bei unserem Angebot dieser Ausschluss nicht enthalten. Unsere Loss of Licence Versicherung leistet auch bei Verlust der Tauglichkeitsklasse aufgrund psychischer Erkrankungen!

Der Beitrag der LoL-Versicherung mit Einmalzahlung steigt extrem

Die Kosten der LoL-Versicherung mit Einmalzahlung steigen mit zunehmenden Alter extrem an.
Ein versicherter Pilot im Alter 30 zahlt für eine LoL-Versicherung mit Einmalzahlung von 500.000 Euro noch einen jährlichen Beitrag von rund 3000,-- Euro.
Die Beitragssteigerungen sind jedoch aufgrund der Kalkulation der LoL-Versicherung nach Art der Schadenversicherung enorm. Ein 60-jähriger Pilot würde für eine Einmalzahlung von 500.000 Euro einen Beitrag von 20.300,-- Euro zahlen müssen!

Der Versicherer kann die LoL-Versicherung mit Einmalzahlung kündigen!

Dem Versicherer der Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung steht das Recht zu den Vertrag zu jeder Hauptfälligkeit zu kündigen. Hiergegen kann der versicherte Pilot nichts tun. Geschieht dies, wenn der Pilot bereits älter ist, muss er sich eine neue Fluguntauglichkeitsversicherung suchen, die aufgrund des erhöhten Eintrittsalters wiederum teuerer ist, als ein in jungen Jahren abgeschlossener Vertrag.
Dies kann nicht nur aufgrund zwischenzeitlich aufgetretener gesundheitlicher Probleme oder neu begonnener risikoreicher Hobbys zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder gar einer Ablehnung führen.
Eine Loss of Licence Versicherung mit Einmalzahlung birgt aufgrund der Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer immer die Gefahr, dass der Pilot plötzlich ohne Versicherungsschutz da steht, wenn der Versicherer von dieser Option Gebrauch macht.

Gegenüberstellung LoL-Versicherung mit Einmalzahlung und Loss of Licence Versicherung mit monatlicher Rentenzahlung

Stellt man die Pilotenversicherung mit Einmalzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Flugzeugführer, die eine monatliche Rente bei Verlust der Tauglichkeitsklasse zahlt, wird man feststellen, dass die LoL-Versicherung die die Zahlung einer monatlichen Rente vorsieht erhebliche Vorteile gegenüber der Variante mit Einmalzahlung hat.

LoL
Einmalzahlung
LoL Rente
Auszahlung einmalige Summe mtl. Rente
Geltung weltweit weltweit
Versicherungs­fall auf Dauer vollständig außerstande
den Beruf auszuüben
explizit Verlust der Tauglich­keitsklasse 1
Möglich­keit der Verweisung nein nein, Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
Beitrag mit zunehmendem Alter extrem steigend gleich­bleibend über die gesamte Laufzeit
Kündi­gungs­möglichkeit des Versicherers Versicherer kann den Vertrag kündigen Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen
psychische Erkrankungen vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen - keine Leistung einge­schlossen, volle Leistung bei psychischen Erkran­kungen
Melde­pflicht berufliche und sportliche Änderungen während der Laufzeit ja nein
Kündigungs­möglichkeit des Versicherers bei beruflichen und sportlichen Änderungen ja nein
Möglichkeit Beitrags­erhöhung bei beruflichen und sportlichen Änderungen ja nein
Beispiel Beitrag 30-jähriger Pilot (Tarifstand 2020) Jahres­ein­kommen 150.000 Euro
Ver­sicherungs­summe 750.000,--
(fünf­faches Jahresein­kommen)
Beitrag monatlich ~ 403,-- Euro
(steigt mit zuneh­mendem Alter)
ver­sicherte Monats­rente 4000,-- Euro
bei Verlust
Tauglich­keits­klasse 1
Zahl­beitrag monatlich ~ 310,-- Euro
(gleich­bleibend mit zuneh­mendem Alter)
Beitrag des Piloten im Alter 55, wenn er die Loss of Licence im Alter 30 abge­schlossen hat
Beitrag Summen­versicherung aufgrund Beitrags­steigerungen wegen zuneh­menden Alters (Tarifstand 2020)
Jahres­ein­kommen 150.000,-- Euro
Ver­sicherungs­summe 750.000,--
(fünf­faches Jahres­einkommen)
Beitrag monatlich ~ 2350,-- Euro
(steigt mit zuneh­mendem Alter)
ver­sicherte Monats­rente 4000,-- Euro
bei Verlust
Tauglich­keits­klasse 1
Zahl­beitrag monat­lich ~ 310,-- Euro
(gleich­bleibend mit zuneh­mendem Alter)

Fazit zur LoL-Versicherung mit Einmalzahlung

Eine Fluguntauglichkeitsversicherung als Summenversicherung mit einer Einmalzahlung ist für den Piloten höchstens die zweite Wahl.
Die Loss of Licence Versicherung mit einer monatlichen Rentenzahlung bietet dem versicherten Verkehrsflugzeugführer eine wesentlich bessere Absicherung bei Lizenzverlust, sofern die Versicherungsbedingungen einer hervorragenden TOP-Absicherung zugrunde liegen.
Das Risiko von Leistungsablehnungen aufgrund psychischer Erkrankungen gibt es bei einer guten LoL-Versicherung mit Rentenzahlung nicht.
Beitragssteigerungen wegen steigendem Alter sind ebenfalls bei der Fluguntauglichkeitsversicherung mit Rentenzahlung ausgeschlossen.
Zusammenfassend muss man feststellen, dass die LoL-Versicherung mit Einmalzahlung nur dann eine Alternative zu einer Loss of Licence Versicherung mit Retenzahlung darstellen kann, wenn der Pilot keine Möglichkeit hat, eine Fluguntauglichkeitsversicherung mit einer versicherten Rente abzuschließen.

Anforderung Loss of Licence Versicherung mit TOP-Bedingungen